Seit 2009 besteht für Wohngebäude die verkauft oder vermietet werden sollen die Verpflichtung zur Vorlage eines „Bedarfsorientierten Energieausweises“.
Seit 2014 muss der Ausweis einem Interessenten unaufgefordert vorgelegt und auch schon in Werbeanzeigen der Wert ausgewiesen werden.
Im Ausweis ist der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialen und der Anlagetechnik unter Normbedingungen berechnet. Damit wird eine gute Vergleichbarkeit von Gebäuden gewährleistet.
Neben dem eigentlichen Ausweis erhalten Sie eine umfassende energetische Auswertung des Gebäudes und eine Beratung zur energetischen Modernisierung mit ca. 60 Seiten Umfang.